Angebot

Finanzwissen

Mehr als 25 Jahre Berufserfahrung aus über 10.000 Gesprächen mit Frauen sind der Fundus für Vorträge, Seminare und Podiums­diskussionen zu vielfältigen Themen wie z. B.

  • Frauen und Finanzen
  • Finanzielle Selbständig­keit und Unabhängig­keit von Frauen
  • Geld in der Partnerschaft
  • Die Welt der Investment­fonds
  • Vermögensaufbau für Eltern und Kinder
  • Geldanlage in Zeiten niedriger Zinsen
  • Konzepte für die Alters­vorsorge
  • Absicherung von Existenz­risiken
  • Erben und Schenken
  • Finanzielle Strategien bei Trennung und Scheidung
Weitere Themen sind auf Wunsch möglich.

Finanzkonzepte für verschiedene Lebensphasen

Es gibt Ereignisse im Leben, bei denen wichtige und weitreichende Entscheidungen getroffen werden müssen. In solchen Situationen ist es besonders wertvoll, jemanden an der Seite zu haben mit Wissen, Erfahrung und Einfühlungs­vermögen.

Meine Expertise aus 25 Jahren unabhängiger Beratung und über 10.000 Gesprächen mit Frauen ist ein Fundus, von dem Sie profitieren können.

Auf folgende, ganz besonders sensible Themen habe ich mich spezialisiert:

Heirat/Ehe

Für die meisten Ehepaare ist die Hochzeit eines der wichtigsten und schönsten Erlebnisse im Leben. Über viele Monate wird das Fest geplant. Spätestens, wenn der Alltag wieder eingekehrt ist, taucht unter anderem irgend­wann das Thema Finanzen auf. Wer bezahlt was? Wie werden die Finanzen und die Alters­versorgung geregelt, wenn nach der Geburt eines Kindes ein Eltern­teil zu Hause bleibt oder nur in Teil­zeit arbeitet? Welche wichtigen Entschei­dungen müssen jetzt gemeinsam getroffen werden?

Ziel meiner Tätigkeit ist es vorrangig, bei Ihnen Problembewusstsein für die teilweise abstrakten Themen zu schaffen, damit sie zukünftig weitgehend selbst in der Lage sind, sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten zu kümmern. Sollte sich jedoch konkreter Handlungsbedarf ergeben, stelle ich Ihnen gerne mein Netzwerk aus spezialisierten Rechtsanwälten, Steuer- und Anlageberatern zur Verfügung. Gerne begleite ich sie allein oder mit Ihrem Partner bei den oben genannten Themen.

Trennung und Scheidung*

Mittlerweile wird jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. In der oft schwierigen und emotio­nalen Trennungs­phase brauchen Frauen nicht nur eine mentale, sondern auch fach­liche Unterstützung. Zu klären sind folgende Punkte:

  • Wie bereite ich mich auf die Scheidungs­verhandlungen vor?
  • Welche Rechte und finanziellen Ansprüche habe ich eigentlich?
  • Wie wird das Vermögen im Rahmen des Zugewinn­ausgleiches sinnvoll aufgeteilt?
  • Wie funktioniert ein vernünftiger Versorgungs­ausgleich?
  • Welche finanziellen Dinge müssen nach der Scheidung geregelt werden?

Tod des Partners/der Partnerin*

Der Tod des Partners ist ein sehr trauriges und einschneidendes Erlebnis, besonders dann, wenn es völlig überraschend geschieht. Viele Frauen haben in der Vergangenheit das Thema Geld und Finanzen ihrem Partner überlassen, stehen jetzt vor einem großen Berg von Papier und wissen nicht, was sie tun sollen.

Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich, sich einen Über­blick zu verschaffen und entsprechende Entscheidungen zu treffen.

Ich biete Einzel­beratungen und auch Vorträge zu den genannten Themen an.

* Meine Tätigkeit beschränkt sich insbesondere auf die zu beachtenden finanziellen Aspekte der angesprochenen Themen. Sofern Sie schon anwaltlich vertreten sind, unterstütze ich gerne Ihren Rechtsanwalt/-anwältin. Andernfalls stelle ich gerne den Kontakt zu spezialisierte Rechtsanwälten/Steuer-/Anlageberatern aus meinem Netzwerk her.

Testamentsvollstreckung

Ohne Testament oder Erb­vertrag tritt automatisch die gesetzliche Erb­folge ein.

Bei verheirateten Personen werden Ehe­gatten und eingetragene Lebens­partner sowie Kinder und Enkel berücksichtigt. Dies sind die sogenannten Erben erster Ordnung. War die Ehe kinderlos, dann erben laut Gesetz die Ehefrau bzw. der Ehemann sowie die Eltern der verstorbenen Person.

Gesetzliche Erben einer ledigen Person sind die sogenannten Erben zweiter Ordnung. Das sind die Eltern des Erb­lassers und deren Abkömmlinge, die Geschwister. Leben zur Zeit des Erbfalls die Eltern noch, so erben sie allein und zu gleichen Teilen. Konkret bedeutet dies, dass bei einer Erbschaft Geschwister des Erblassers nur bedacht werden, wenn keine Erben erster Ordnung existieren, die verstorbene Person also Zeit ihres Lebens kinderlos und ledig blieb und wenn die Eltern nicht mehr leben.

Sollten Ihre Vorstellungen von den gesetzlichen Regelungen abweichen, empfiehlt es sich, ein Testament oder einen Erb­vertrag von einem Notar erstellen zu lassen.

Mit der Einsetzung einer Testaments­vollstreckerin oder eines Testaments­vollstreckers können Sie sicher­stellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod nach Ihren Vorstellungen verteilt und Streitigkeiten vermieden werden.

Dies ist besonders zu empfehlen bei Erblassern mit

  • komplexen Familien- und Vermögens­verhältnissen
  • Erben, die zeitlich und inhaltlich nicht in der Lage sind, eine Erbschaft abzuwickeln
  • Erben im Ausland
  • wirtschaftlich unerfahrenen Erben
  • Erben mit geistiger oder körperlicher Behinderung
  • Erben mit dem Wunsch, eine Stiftung von Todes wegen zu gründen
Ich bin seit 2010 zertifizierte Testaments­vollstreckerin (EBS) und übernehme gerne Ihre Testaments­vollstreckung.

Barbara Rojahn